Über das Netzwerk
Mitglieder aus Naturschutzverbänden, Sternwarten, Vereinen, sowie engagierte Bürgerinnen und Bürger aus allen Regionen Hessens haben sich zu einem Netzwerk gegen Lichtverschmutzung zusammengeschlossen. Ziel ist die weitere Aufhellung der Nacht durch Kunstlicht zur verhindern, auf die negativen Umweltauswirkungen aufmerksam zu machen und für eine ökologisch vertretbare Außenbeleuchtung zu werben.
Durch hohe Fachkompetenz in den Bereichen Verwaltung, Natur-, Kultur- und Ingenieurswissenschaften und Umweltrecht versteht sich der Fachverband als unabhängige Beratungsinstanz für Kommunen, Unternehmen und Privatleute. Ehrenamtlich und ohne wirtschaftliche Interessen.
Wir sind ein ehrenamtlicher und unabhängiger Verbund von Personen, der sich mit dem Themengebiet der Lichtverschmutzung beschäftigt. Das Netzwerk bietet eine Plattform zum Informations- und Erfahrungsaustausch. Die Mitglieder unterstützen sich gegenseitig und erarbeiten gemeinsame Aktionen, Anschreiben und Informationsmaterial. In der Öffentlichkeit treten wir als unabhängiger Zusammenschluss auf und wollen Städte- und Gemeinden, Verwaltungen, Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger, Vereine und Energieversorger für das Thema Lichtverschmutzung sensibilisieren und wirksame Informationen und Hilfestellung geben. Dabei kooperieren wir mit Naturschutzverbänden, der VdS Fachgruppe Dark Sky, best practice Regionen wie Sternenparks und orientieren uns an einschlägigen Fachempfehlungen.
Durch hohe Fachkompetenz in den Bereichen Verwaltung, Natur-, Kultur- und Ingenieurswissenschaften und Umweltrecht versteht sich das Netzwerk als unabhängige Beratungsinstanz für Kommunen, Unternehmen und Privatleute. Ohne wirtschaftliche Interessen und daraus folgende Interessenskonflikte.
Weiterführende Informationen zum Thema Lichtverschmutzung finden Sie in der Kategorie Informationsmaterial. Neuigkeiten unter Aktuelles sowie im Bereich Presseartikel. Bei Fragen zum Thema Lichtverschmutzung und Schutz der Nacht wenden Sie sich gerne an einen Ansprechpartner in ihrer Region.
Das Netzwerk ist offen für jeden, der sich anschließen und in seiner Region in Hessen aktiv für das Thema einsetzen möchte. Bei Fragen und zur Kontaktaufnahme erreichen Sie den Koordinator Thomas Düring unter kontakt@lichtverschmutzung-hessen.de .
Lichtverschmutzung ist die Aufhellung der Nacht durch Kunstlicht
Oftmals aus Unwissenheit führen unnötige und falsch installierte bzw. konstruierte Leuchten zur Blendung, ungewollten Beleuchtung der Umgebung und erzeugen starke Fernwirkungen, wie etwa die Aufhellung des Nachthimmels. Künstliche Beleuchtung kann das nächtliche Orts- und Landschaftsbild negativ verändern. Hinzu kommt ein hoher Energie- und Ressourcenverbrauch bei gleichzeitig kaum vorhandenen Beleuchtungspflichten.
Negative Umweltauswirkung und Mitursache für Insektensterben und Artenverlust
Durch den ansteigenden Einsatz von Kunstlicht – besonders begünstigt durch die Anwendungsmöglichkeiten und Preisverfall von LEDs – verlieren wildlebende Arten ihre Lebensräume mit fatalen Folgen für ihre Lebensweisen. Ein Großteil der Tiere nutzt die Dämmerungs- und Dunkelstunden für ihre Aktivitäten wie Nahrungssuche, Fortpflanzung oder Bestäubung; tagaktive Arten benötigen natürliche Dunkelheit zur Regeneration. Zunehmend verblasst gleichzeitig der Sternenhimmel und kann z.B. Zugvögeln nicht mehr als Orientierungshilfe dienen. Das Verblassen der Sterne ist ein Indikator für den Grad der Lichtverschmutzung.
Verlust des Kulturgut Sternenhimmel
Die Betrachtung eines sternreichen Himmels und unserer Milchstraße ist zudem ein Kulturgut. Das Verstehen der astronomischen Zusammenhänge stellt eine der ältesten Kulturleistungen der Menschheit dar. Die Bestimmung der Zeit, die Erstellung von Kalendern und zum Beispiel die moderne Satellitennavigation wären ohne Sternenkunde undenkbar. Die Beobachtung der Sterne leistete einen erheblichen Beitrag zum Fortschritt der Menschheit und bietet heute jungen Menschen einen Zugang zu einem naturwissenschaftlichen Verständnis und den sog. MINT-Fächern. Sternenparks und insbesondere Sternwarten fungieren dabei als außerschulische Lernorte, begeistern Jung und Alt für die Astronomie und sind auf einen dunkleren Nachthimmel angewiesen.
Gesetzliche Vermeidungspflichten aber keine allgemeine Beleuchtungspflicht
Kunstlicht zählt gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz zu den schädlichen Umwelteinwirkungen. Gemeinsam mit dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bestehen schon heute Vermeidungs- und Schutzpflichten. Die Änderung des BNatSchG vom Sommer 2021 konkretisiert die Pflichten zur Eindämmung der Lichtverschmutzung. In Hessen gibt es keine allgemeine Beleuchtungspflicht im öffentlichen Raum. Die Verkehrssicherungspflicht liegt zunächst beim Verkehrsteilnehmer und nicht beim Straßenbaulastträger. Sonderregelungen gibt es bei Fußgängerüberwegen und Arbeitsstätten (zum Zeitpunkt der Arbeitsverrichtung). Normungen privater Verbände (wie die DIN EN 13201) begründen - entgegen einer zuweilen verbreiteten Annahme - keine Rechtspflichten. Die Notwendigkeit und der Einsatz von Beleuchtung sind daher kritischer zu hinterfragen
Unzureichende Berücksichtigung von umwelt- und artenschutzfachlichen Aspekten
Bei der Umrüstung und Errichtung neuer Beleuchtungsanlagen wird deutlich, dass dem „Schutz der Nacht“ oftmals nicht ausreichend Rechnung getragen wird. Geltende rechtliche Steuerungsmöglichkeiten wie beispielsweise Festsetzungen im Bebauungsplan/Baugenehmigung, entsprechende Ausgestaltung von Förderrichtlinien oder technische Möglichkeiten werden kaum ausgeschöpft. Im Ergebnis kommt es zu einer Zunahme von Lichtimmissionen sowohl im urbanen als auch im ländlichen Raum.
Unsere Anforderungen an Außenbeleuchtung
Aufgrund der langen Standzeiten neuer Beleuchtungsanlagen setzen wir uns dafür ein, dass vorausschauend und bestmöglich auf die Erfüllung der Anforderungen des neuen § 41 a BNatSchG hingearbeitet wird, wonach zukünftig auf der gesamten Landesfläche Deutschlands neu errichtete Beleuchtungen an Straßen und Wegen, Außenbeleuchtungen baulicher Anlagen und Grundstücke sowie beleuchtete oder lichtemittierende Werbeanlangen technisch und konstruktiv so anzubringen, mit Leuchtmitteln zu versehen und zu betreiben sind, dass Tiere und Pflanzen wild lebender Arten vor nachteiligen Auswirkungen durch Lichtverschmutzung geschützt sind. Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen durch Kunstlicht und Reduktion von Lichtverschmutzungen konzentrieren sich bereits jetzt entsprechend einschlägiger Fachempfehlungen auf
Grundsätzliche Vermeidung sämtlicher Lichtimmissionen, die für den Anwendungszweck nicht begründet und belegbar erforderlich sind.
Dunkle Infrastruktur: Planung, Erhalt und Verbesserung dunkler Flächen, Räume und Korridore.
Einsatz möglichst geringer Lichtströme (niedrige Beleuchtungsstärken/Leuchtdichten).
Lichtlenkung nur auf die Nutzfläche = 0 % Upward Light Ratio: Zur Vermeidung von Fernwirkung sowie von Aufhellung angrenzender Lebensräume (z. B. Gewässer, Vegetation) nachtaktiver und ruhebedürftiger Lebewesen durch Verwendung voll abgeschirmter Leuchten, die im installierten Zustand nur unterhalb der Horizontalen und ohne rückwärtige Abstrahlung abstrahlen.
Bedarfsorientierte Steuerung mit Reduktion/Abschaltung bei geringer Nutzung.
Verwendung geschlossener, staubdichter Leuchten. Niedrige Lichtpunkthöhen.
Möglichst geringe Blauanteile wie vorhanden in warmweißen oder besser bernsteinfarbenen Lichtquellen mit einer äquivalenten Farbtemperatur von max. 3000 Kelvin (K), besser 2200 K oder weniger; keine UV-Anteile.
Unsere Forderungen an Entscheidungsträger, Naturschutzverbände, Politik und Verursacher:
Breit angelegte Information und Sensibilisierung auf allen Ebenen.
Anwendung aller naturschutzrechtlichen Verpflichtungen auch auf die Dämmerungs- u. Dunkelstunden.
Erstellung einer konsequenten, auf den ökologischen Erkenntnissen beruhenden Bundesverordnung zur Reduktion von Lichtverschmutzung entsprechend § 41 a BNatSchG.
Sofortige Einführung und Beachtung von verbindlichen Vorgaben zur Vermeidung von Lichtimmissionen in der Planungs- und Genehmigungspraxis unter Anwendung bereits geltender Rechtslage.
Aufnahme von Vorgaben zur Vermeidung von Lichtemissionen in Ausschreibungen, Förderrichtlinien und -programmen, Gestaltungswettbewerben etc.
Umsetzung und Förderung umweltfreundlicher Beleuchtung in der Praxis einschließlich Maßnahmen zur Reduzierung der bereits entstandenen Lichtverschmutzung.