Abschalten der Werbe- und Schaufensterbeleuchtung
- kein Sicherheitsrisiko!

Pressemitteilung vom August 2022

Fachverband für Außenbeleuchtung ermutigt Händler zum Energiesparen:

Abschalten der Werbe- und Schaufensterbeleuchtung ist
kein Sicherheitsrisiko!


(akb/saf) Der Handel wirft Bedenken auf, dass die Innenstädte dadurch weniger sicher werden würden, doch diese Sorge kann entkräftet werden. Denn jahrelange Erfahrungen aus Frankreich und Studien aus Großbritannien und Forschungsergebnisse aus Deutschland zeigen, dass Kriminalität und Verkehrsunfälle nicht steigen, wenn weniger hell beleuchtet wird.

Was in Frankreich seit 2020 schon längst Gesetz ist und in Deutschland schon lange viele Befürworter hat, erregt hier nun einige Geister: Zur Energieeinsparung sollen beleuchtete und lichtemittierende Werbeanlagen zur späten Abendstunde ab 22 Uhr ausgeschaltet werden. Doch werden seitens des Handels Bedenken aufgeworfen, die Innenstädte würden dadurch „weniger sicher“ werden. Sind diese Sorgen begründet oder würden die Innenstädte von dieser Maßnahme sogar profitieren?

Seitens des Handelsverbands wird angeführt, dass die Schaufenster- und Werbebeleuchtung die „Innenstädte sicherer“ machen würde. Auch wenn viele Menschen dies intuitiv glauben, konnten Untersuchungen bisher nicht zeigen, dass mehr Licht einen positiven Einfluss auf Verkehrssicherheit oder Kriminalität hat. Abgesehen davon, dass die öffentliche Beleuchtung in Innenstädten nicht Aufgabe der Händler, sondern eine rein kommunale Aufgabe ist, sind laut der aktuellsten Polizeilichen Kriminalstatistik die registrierten Straftaten seit Jahren rückläufig.

Die Beleuchtung von Schaufenstern und Werbeanlagen ist im Gegensatz zu Österreich in Deutschland unreguliert und entsprechend unterschiedlich wird beleuchtet bezüglich der eingesetzten Intensitäten und Farben, was in vielen Fällen durch einen teils exzessiven und unästhetischen Einsatz von Kunstlicht nicht zum Stadtbild beiträgt. Nicht selten tragen Schaufenster und selbstleuchtende Bildschirme durch schlechte Lenkung des Lichts zur Blendung bei. Da diese Beleuchtung nicht mit anderen Lichtquellen, insbesondere nicht mit der Straßenbeleuchtung abgestimmt ist, kann sie sogar die eigene Sehfähigkeit herabsetzen, was wiederum das Sicherheitsgefühl schmälert und die objektive Sicherheit gefährden kann. Immer mehr Städte beschäftigen sich daher mit Beleuchtungskonzepten und Städte wie Genf haben sogar die komplette Werbefreiheit für die Innenstadt beschlossen.

Es gibt also keinen Grund zu der Annahme, Schaufenster- und Werbebeleuchtung würden einen Beitrag zur Sicherheit in Innenstädten leisten. Eine Reduzierung gewerblicher Beleuchtung würde hingegen die Störung der Anwohner senken. Da künstliches Licht nachweislich negative Auswirkungen auf Insekten, Vögel, Bäume sowie die gesamte Stadtnatur hat, geht der ökologische Nutzen sogar noch über die Energieersparnis hinaus. Erst im letzten Jahr wurde durch den Beschluss des Geseztes zum Schutz der Insektenvielfalt (3. Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes) explizit die Eindämmung der Lichtverschmutzung eingefordert. Nicht vergessen werden sollte zudem, dass der Einsatz von Kunstlicht je nach Art, Dauer und Ausmaß eine schädliche Umwelteinwirkung im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes ist, die es grundsätzlich gering zu halten gilt.

Ein Abschalten der gewerblichen Beleuchtung ist daher eine begrüßenswerte Maßnahme, die unsere Sicherheit nicht verringern wird. Das Hessische Netzwerk gegen Lichtverschmutzung – Fachverband für Außenbeleuchtung ermutigt daher den Handelsverband, den Vorstoß der Bundesregierung zu unterstützen.

Bezüglich der Schaufensterbeleuchtung bis 22 Uhr gibt der Fachverband folgende weitere Empfehlungen:

  • Die Schaufensterbeleuchtung soll nicht störend in den Außenraum wirken. Sie sollte zudem mit Lichtquellen in der Umgebung betrachtet und abgestimmt werden.

  • Auf der Fläche weiter als 1 m vor der gesamten Schaufensterfläche soll die horizontale Beleuchtungsstärke am Boden die der öffentlichen Beleuchtung um nicht mehr als das Zweifache (max. 40 lx) übersteigen.

  • Objekte sind im Schaufensterraum direkt anzustrahlen. Dabei ist darauf zu achten, dass keine Blendung der Fußgänger erfolgt.

  • Es sind warme Farben zu verwenden mit geringen schädlichen Blauanteilen.

  • Für selbstleuchtende Reklame sollte die bei Flächen größer 10 m² nicht mehr als 5 cd/m² im urbanen Bereich betragen und für Flächen kleiner 10 m² nicht höher als 100 cd/m².

Menschenleere Fußgängerzone, hell beleuchtete Schaufenster

Außenbeleuchtung und -Werbung mehrere Stunden nach Geschäftsschluß

Quellen:

Weiterführend: