Nachtabschaltung von Straßenbeleuchtung
als Energieeinsparungsmaßnahme

Vor der Umrüstung auf LED-Beleuchtung war die nächtliche Abschaltung von Straßenbeleuchtung in vielen deutschen Gemeinden üblich. Hierfür gibt es sogar ein Verkehrszeichen (394 "Laternenring") in der Straßenverkehrsordnung (Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 StVO). Einige Gemeinden haben die (Teil-)Abschaltung beibehalten. Ohne negativen Einfluss auf die Sicherheit und ganz im Sinne des Umwelt- und Immissionsschutzes.

Durch die aktuelle Energiekrise rückt Energieverschwendung durch unnötige Straßenbeleuchtung (auch auf Basis der LED Technologie) in den Fokus. Im folgenden sind Gemeinde- oder Presseinformationen zu neu eingeführten Abschaltungen mit weiteren Informationen aufgelistet. Gemeinden mit heterogenen Beleuchtungsanlagen entscheiden sich zunehmend für eine Komplettabschaltung (z.B von 00:00 bis 06:00 Uhr).

Neue Abschaltungen in Hessen

Neue Abschaltungen in Deutschland

Interaktive Karte

Eine Übersicht von Kommunen mit Nachtabschaltung, Teilabschaltung oder Nachtabsenkung in Deutschland und den Nachbarländern gibt es hier.