Vor der Umrüstung auf LED-Beleuchtung war die nächtliche Abschaltung von Straßenbeleuchtung in vielen deutschen Gemeinden üblich. Hierfür gibt es sogar ein Verkehrszeichen (394 "Laternenring") in der Straßenverkehrsordnung (Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 StVO).
Die folgende Karte zeigt Kommunen in Deutschland und in Nachbarländern, die eine Nachtabschaltung, Teilabschaltung oder Nachtabsenkung praktizieren. Sie basiert auf Meldungen, die im Rahmen der Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) ab September 2022 durch Internetrecherche gewonnen wurden. Nicht vollständig aufgeführt sind Kommunen, die schon lange vor 2022 die Nachtabschaltung eingeführt haben. Die Karte wird nicht regelmäßig aktualisiert und repräsentiert den Stand von 2023.
Gütersloh und Königswinter setzen als große deutsche Städte (Stand Oktober 2025) die Nachtabschaltung vorbildlich fort. Auch in europäischen Nachbarländern wird abgeschaltet. Eine am 30.07.2025 veröffentlichte Analyse über die Abschaltungen in Frankreich von 2014 – 2024 zeigt, dass über 19 000 Kommunen die Brenndauer der öffentlichen Beleuchtung begrenzen mit Vorteilen für Kosten, Biodiversität, Klima, Sternenhimmel. https://www.cerema.fr/fr/actualites/extinction-eclairage-public-etude-pratiques-collectivites
Falls Sie Fragen rund um das Thema Nachtabschaltung haben oder von weiteren Nachtabschaltungen wissen, freuen wir uns über eine Mail an kontakt@lichtverschmutzung-hessen.de