Maßnahmen der Energiesparverordnung zur Außenbeleuchtung weiterhin beibehalten
Maßnahmen der Energiesparverordnung zur Außenbeleuchtung weiterhin beibehalten
Energiesparmaßnahmen dienen gleichzeitig dem Schutz von Biodiversität und Klima
(14.04.2023): Das Hessische Netzwerk gegen Lichtverschmutzung schlägt dringend vor, die über die Energiesparverordnung angeordneten Sparmaßnahmen auch bezüglich der Außenbeleuchtung als wirksame Maßnahme beizubehalten, unabhängig vom Auslaufen dieser Verordnung am 15. April. Aus diesen Energiesparmaßnahmen sind keine Nachteile entstanden.
Seit September 2022 gilt die Energiesparverordnung des Bundes. Seither werden Kirchen und Baudenkmäler nur ausnahmsweise angeleuchtet, z.B. zu Kulturveranstaltungen. Die Werbe- und Schaufensterbeleuchtung ist auf 22 Uhr begrenzt. Viele Kommunen haben zudem in den letzten Monaten die nächtliche Abschaltung der Straßenbeleuchtung eingeführt, ausgeweitet oder den Lichtstrom halbiert. Es zeigte sich in öffentlichen Meldungen keinerlei Zunahme von Berichten über Unfälle oder Kriminalität, die ursächlich zu dieser Maßnahme stehen sollen.
Vielmehr wird sehr viel wertvolle Energie eingespart und insbesondere auch die schädliche Lichtverschmutzung reduziert. Es ist daher kein plausibler Grund erkennbar, diese wirksame und erfolgreiche Methode nicht fortzusetzen.
Die Fortführung dieser Maßnahmen ist auch angesichts der Herausforderungen durch Klima- und Biodiversitätskrise ein grundsätzliches Gebot der Stunde – unabhängig von Energiekrisen. Denn Dank des Unterlassens von Gebäudeanstrahlungen - insbesondere von Kirchen und Baudenkmälern - und auch von Parkplatz- und Werbebeleuchtung erfuhren die für nachtaktive Tiere geeigneten Lebensräume massive Verbesserungen, sodass sich Eulen, Fledermäuse und auch Falken in den vergangenen Monaten Lebensräume zurückerobern konnten. Im Frühjahr und Herbst dürften auch Zugvögel weniger irritiert worden sein.
Im öffentlichen Fokus steht seit einigen Jahren insbesondere der massive Rückgang bei den Insekten. Da die Lichtverschmutzung als eine der Hauptursachen für die Insektenschädigung gilt, wurden bereits Bundes- und Landesnaturschutzgesetzen mit dem Ziel, die Lichtverschmutzung einzudämmen, angepasst. So ist es in Baden-Württemberg seit 2020 im Zeitraum vom 01. April bis 30. September ganztägig verboten, Fassaden der öffentlichen Hand zu beleuchten. Einige hessische Kommunen planen nun, die Beleuchtung von Kirchen und Baudenkmälern kurz nach Sonnenuntergang wieder anzuschalten. Mit Beginn der warmen Jahreszeit liegt aber genau in diesem Zeitraum die für Insekten besonders bedeutsame Zeit mit der höchsten Flugaktivität, sodass gerade dann nächtliche Beleuchtung für die Insekten besonders schädlich ist.
Das Hessische Netzwerk gegen Lichtverschmutzung betont, dass die konsequente Fortführung und Umsetzung bestehender und weiterer Maßnahmen zur Reduzierung der Lichtverschmutzung, wie sie bereits in unterschiedlichen Gesetzen, Regelungen und Empfehlungen sowie in Sternenparks formuliert werden, in Summe nicht nur ein nachhaltiger Beitrag zu Klima- und Umweltschutz ist. Sie dienen auch dem Erhalt einer dunklen, sternenübersäten Nacht, die ein essentieller Bestandteil des natürlichen und lebensnotwendigen Tag-Nacht-Lebensrhythmus aller Lebewesen ist. Insbesondere profitiert auch der Mensch von mehr Lebensqualität durch weniger Lichtverschmutzung.
Info: Das Hessische Netzwerk gegen Lichtverschmutzung – Fachverband für Außenbeleuchtung hat sich durch den Zusammenschluss von Mitgliedern aus Naturschutzverbänden, Sternwarten, Vereinen sowie engagierten Bürgerinnen und Bürger aus allen Regionen Hessens und angrenzend im Januar 2022 gegründet. Ziel ist die weitere Aufhellung der Nacht durch Kunstlicht zur verhindern, auf die negativen Umweltauswirkungen auf u.a. Klima und Artenverlust aufmerksam zu machen und für eine ökologisch vertretbare Außenbeleuchtung zu werben. Durch hohe Fachkompetenz in den Bereichen Verwaltung, Natur-, Kultur- und Ingenieurswissenschaften und Umweltrecht versteht sich der Fachverband als unabhängige Beratungsinstanz für Kommunen, Unternehmen und Privatleute. Das Netzwerk agiert ehrenamtlich und ohne wirtschaftliche Interessen.
Für Rückfragen: kontakt@lichtverschmutzung-hessen.de
Weitere Informationen: www.lichtverschmutzung-hessen.de
Fotoauswahl im Anhang (Abdruck unter Nennung des Bildautors genehmigt)
Stadtkirche Tann (Rhön) ohne Anstrahlung. Dr. A. Hänel
Schaufenster eines Geschäftshaus in menschenleerer Straße. Hess. Netzwerk gegen Lichtverschmutzung
Weitere Informationen und maßgebliche Publikationen
Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB), Juni 2020: https://www.tab-beim-bundestag.de/projekte_lichtverschmutzung-ausmass-gesellschaftliche-und-okologische-auswirkungen-sowie-handlungsansatze.php
Schroer et. al, 2019: BfN Schriften 543 - Leitfaden zur Neugestaltung und Umrüstung von Außenbeleuchtungsanlagen: https://www.bfn.de/publikationen/bfn-schriften/bfn-schriften-543-leitfaden-zur-neugestaltung-und-umruestung-von
Hölker, et.al, Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei; 2021 Schneeglühen: https://www.leibniz-gemeinschaft.de/ueber-uns/neues/forschungsnachrichten/forschungsnachrichten-single/newsdetails/zu-helle-jahreszeit
Hänel/Frank, Was ist insektenfreundliche Beleuchtung? https://www.biosphaerenreservat-rhoen.de/fileadmin/media/fotos/antje/Sternenpark/Auswertung_Licht_und_Insekten_2022.pdf